Gedanken zum 275. Jahrestag der Nobilitierung am 7. April 1732

 

Am 07. April 1732, hat Kaiser Karl VI. in Wien die Brüder Hermann Albrecht, Leonhard Heinrich und Johann Friedrich Schuckmann in den erblichen Adelstand erhoben.

 

Seit Karl V. wurde die Erhebung in den Adelstand durch den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durchgeführt. Die uns betreffende Nobilitierung erfolgte auf Grund eines Antrags der drei Brüder, wie sich aus den Akten[1] ergibt. Uns Heutigen erscheint es ungewöhnlich, dass jemand selbst beantragt, ihn auszuzeichnen. Damals war das anders. Wichtig waren die mit der Nobiltierung verbundenen Privilegien. Die Bitte oder besser der Antrag um Erhebung in den Reichsadelsstand wurde mit einer ausführlichen Darstellung des Lebenslaufs des Vaters der Antragsteller Heinrich (II) und dessen drei Söhnen begründet. Diese wurde dann weitgehend in den Text des Adelsbriefs übernommen. Dabei ist allerdings ein Fehler unterlaufen, worauf Vetter Hans-Hugo bereits in der Familiengeschichte hingewiesen hat[2].

 

Heinrich (II), der Vater der geadelten Brüder, lebte von 1648 – 1706, studierte Jura in Rostock, Leyden, Utrecht, London und Oxford, promovierte in Greifswald, war Fiskal, Rat, Hofrat, Kammerrat, Regierungs- und Justizrat, zuletzt Vize-Direktor der Justiz-Kanzlei.

Die in der Familiengeschichte erwähnte Leichenpredigt ist in den Fürstlichen Stolberg-Stolbergschen Leichenpredigtensammlungen[3] der Fürstl. Stolbergschen Bibliothek[4] - leider in teilweise beschädigtem Zustand -  vorhanden.

 

Seine Söhne hatten unterschiedliche Berufe.

Hermann Albrecht (1680 - 1744) studierte Jura in Rostock, Königsberg und Halle, promovierte in Rostock zum Dr. jur., war Rechtsanwalt, Hofrat, Witthumsrat[5] bei der Herzogin Sophie Charlotte, der Witwe des mecklenburgischen Herzogs Friedrich Wilhelm in Bützow, und seit 1730 Assessor am Königlich. Schwedischen Obertribunal in Wismar.

 

Leonhard Heinrich (1687 – 1740) war bis 1714 Offizier in einem stehenden Heer in Holstein, zuletzt als Kapitän[6]. Er war Begründer der Linie Mölln.

 

Johann Friedrich  (1689 - 1755) war Wirklicher Canonicus[7]  des Stiftes zu Havelberg, das in der Nähe der Mündung der Havel in die Elbe liegt. Das Bistum wurde 948 gegründet. Das Domkapitel wurde 1561 lutherisch und bestand bis 1819. Gründe für die Ernennung zum Domherrn durch König Friedrich Wilhelm I. von Preußen sind nicht bekannt[8]. Er war Begründer der Linie Kargow.

 

Die Ausfertigung des Adelsbriefs ist leider im 2. Weltkrieg mit dem Familienarchiv verloren gegangen. Es existiert nur noch eine notariell beglaubigte Abschrift vom 24.Oktober 1783. Dagegen ist die Nobilitierungsakte im Österreichischen  Staatsarchiv – Allgemeines Verwaltungsarchiv[9] - vorhanden. Der Text der Urkunde wurde zuletzt in der Familiengeschichte von 1932 abgedruckt[10]. Davor war er schon 1898 veröffentlicht worden[11].

 

Mit der Nobilitierung war auch die Erlaubnis zur Führung eines Wappens verbunden. Die Beschreibung entspricht mit einigen Änderungen der des Wappens von 1641[12]  .

 

Auch nach der Nobilitierung sind herausragende Persönlichkeiten aus der Familie ge-kommen. Bekannte Mitglieder der Familie, auf die man heute noch angesprochen wird, sind der Minister Caspar Friedrich Frhr. v. Sch. (1755 – 1834), Vizeadmiral Hugo v. Sch. (1848 - 1931), der vorletzte Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika Bruno v. Sch.(1857 - 1919), und der jüngste General der deutschen Wehrmacht Generalmajor Eberhard v. Sch.(1899 - 1966).

 

Waren in vergangenen Jahrhunderten Offiziere, Theologen und Juristen und zwar meist im öffentlichen Dienst die bevorzugten Berufe, sind heute Wirtschaft und Technik die Haupttätigkeitsfelder, oft in leitender Stellung. Gänzlich verschwunden sind mangels Güter infolge Vertreibung und Enteignung durch die Kommunisten die Landwirte. Das hat sich bei unseren Bemühungen, wenigstens Teile des Battinsthaler Stiftungsgutes zu pachten, negativ ausgewirkt. Mit dem Resümee des neuestens Buches von Hubertus Knabe[13] könnte man auch resignierend sagen „Sie haben den Kampf gewonnen“.

 

Dienst an der Allgemeinheit kann man aber auch unter veränderten Bedingungen leisten. Ohne die beträchtliche Unterstützung durch viele Familienmitglieder wäre es kaum möglich gewesen, die Sanierung der von dem Schinkel-Schüler Gustav Stier entworfenen Grabkapelle in Battinsthal zu beginnen, wie der Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der von Schuckmann’schen Grabkapelle zu Battinsthal wiederholt betont hat. Der für die Bewilligung von öffentlichen Mitteln erforderliche Einsatz von Eigenmitteln wäre ohne diese Hilfe nicht nachzuweisen gewesen. Eine am 29. April 2007 zu enthüllende Tafel an der  Grabkapelle wird daran erinnern.

Den Zusammenhalt der Familie haben wir den früheren Vorsitzenden unseres Familienverbandes zu verdanken. Die gewählte Form eines eingetragenen Vereins hat sicher dazu beigetragen. Anpassungen an veränderte Verhältnisse waren aber auch nie unumstritten.

 

Berlin i. J. 2007

 

Prof. Hans-Joachim v. Schuckmann

 

Vorsitzender des Familienverbandes



[1] Österreichisches Staatsarchiv – Allgemeines Verwaltungsarchiv –, Wien,  Bestand Adelsakten - Reichskanzlei – VB 13061 -

[2] Hans-Hugo von Schuckmann, Das Geschlecht der Herren und Freiherren von Schuckmann und seine Vorfahren von 1154 – 1932, Berlin 1932,  S. 43

[3] F. Weckern (Hrsg.), Katalog der fürstlich Stolberg-Stolbergschen Leichenpredigtens., 4  Bde, (1927 - 35)

[4] Rep Nr. 20740

[5] Das Wittum war eine Leistung des Ehemannes bei der Eheschließung zur Sicherung der Versorgung der Frau für den Fall des Todes des Ehemannes.

[6] Führer einer Kompanie, im 19. Jhd. in Deutschland durch die Rangbezeichnung Hauptmann ersetzt..

[7] Domherr, mit dessen Amt Privilegien verbunden waren.

[8] Familiengeschichte S. 43

[9] vgl. Fn 1

[10] S. 530

[11] Julius von Schuckmann, Nachtrag zu den Nachrichten über die Familie von Sch. von 1582 bis 1888, Berlin 1898

[12] Hans-Hugo, a.a.O. S. 13

[13] Hubertus Knabe, Die Täter sind unter uns – Über das Schönreden der SED-Diktatur, 2007

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