Ein Sohn aus Mölln in Mecklenburg

Als Caspar Friedrich v. Schuckmann im Spätsommer des Jahres 1834 verstarb, wurde in zahlreichen Nekrologen sein Leben, seine aufrechte Haltung und seine Verdienst um Preußen gewürdigt. Er hatte unter drei Königen gedient. In die Regierungszeit von Friedrich II. fiel die Vereidigung am Kammergericht in Berlin. Unter Friedrich Wilhelm und Wilhelm II erfüllte Caspar Friedrich nach seinem besten Können und immer loyal und gesetzestreu die ihm auferlegten Aufgaben, trotz der großen körperlichen und seelischen Belastungen, die bei ihm mehrfach den Gedanken aufkommen ließen, um seine Entlassung zu bitten.

Wenige Monate nach seinem Ableben bereits schrieb sein Schwager Ernst Freiherr von Lüttwitz, der jüngste Bruder der Witwe Eleonore, die Biografie des verstorbenen Ministers. Es war dem Autoren dabei möglich, seine eigenen Erfahrungen und Beobachtungen, die Berichte seiner Schwester Eleonore und vor allem die noch in Auras und Berlin vorliegenden Aufzeichnungen aus dem persönlichen Nachlass Caspar Friedrichs mit in seine Arbeit aufzunehmen.

Ein Teil dieser damals genutzten Original-Unterlagen konnten erst jetzt erneut bearbeitet, d. h. transkribiert  und ausgewertet werden. So eröffnet sich eine neue Sicht auf die damalige Zeit, in der es z. B. in Adelskreisen nicht üblich war, das Studium mit einem Examen – dagegen eher mit einer Kavaliersreise - abzuschließen. Caspar Friedrich stellte sich jedoch der Herausforderung, bittet den König darum sein auf den Universitäten erworbenes Können beweisen zu dürfen und erhält er am 21. December 1778 (er ist genau 23 Jahre alt), nach bestandener Prüfung durch „Decret“ eine der damals seltenen Anstellungen als Referendarius bei dem Kammergericht zu Berlin und wird in den preußischen Staatsdienst aufgenommen. Fünfzig Jahre später wird er als erfolgreicher „Staatsdiener“ auf eine langjähriger Tätigkeit als Minister zurückblicken können und erst weitere Jahre danach den König um Entlassung aus der Pflicht bitten.

Am 3.März 1795 wurde Caspar Friedrich, nachdem er die letzten Jahre  sehr erfolgreich als Oberbergrichter in Breslau tätig war zum Kammerpräsidenten in Bayreuth ernannt.

In einem noch erhaltenen Brief aus Breslau, an die Kammer in Bayreuth gerichtet, bat Friedrich um Verständnis dafür, dass er den Termin für den Antritt seines Dienstes etwas hinausschieben muss, da seine Frau „kurz vor einer Niederkunft stehe“. Es war seine zweite Frau Henriette geb. Freiin v. Lüttwitz, die ihr drittes Kind erwartete. Seine neue Stelle als Kammerpräsident in Bayreuth sollte Friedrich im April antreten. Da dieser Brief sicher keine Ausrede war ist anzunehmen, dass diese Schwangerschaft nicht glücklich endete. Tatsächlich ist das dritte Kind von Caspar Friedrich und seiner Frau Henriette, die Tochter Marianne, am 9. Dezember 1796 geboren.

Zum Zeitpunkt der geplanten Amtsübernahme war noch kein geeignetes Haus gefunden und so musste die Familie zunächst Räume im Neuen Schloss beziehen. Das klingt romantisch, wird aber für die junge Frau mit den kleinen Kindern nicht praktisch gewesen sein. Zunächst half Schwägerin Henriette aus. Sie konnte die junge Mutter unterstützen und fand in der Bayreuther Gesellschaft bald selbst Wohlwollen, Anerkennung und Freunde.

Friedrich war als neuer Kammerpräsident gefordert – er musste preußisches Gesetz einführen und die Verwaltung reformieren. Bisher galten für die Bezirke Ansbach und Bayreuth unterschiedliche Richtlinien, Verwaltungs- und Gebührenordnungen, die zu harmonisieren waren. Diese Verwaltungsstraffung brachte auch Eifersüchteleien und Intrigen der bisherigen Direktoren, Sekretäre und anderer Betroffener, die ihr Amt oder ihren Einfluss bedroht sahen, mit sich.

Ein gutes Beispiel dafür findet man in dem Schriftwechsel zwischen Minister Hardenberg und dem Kammerdirektor v. Flotow in der Akte über das sogenannte Akademie-Gebäude: Darin residierte die Witwe des im Juli 1795 verstorbenen Rathes von Weiterhausen, denn ihr stand bis zum Ende des Trauerjahres die Nutzung, der ihrem Mann, während dessen Dienstzeit, zur Verfügung gestellten Herrschaftlichen Häuser zu Hof und Bayreuth, rechtlich zu. Vorsorglich hatten die Mitglieder der Kreis- und Domänenkammer, vertreten durch Kammerdirektor v. Flotow, Minister v. Hardenberg im Winter 1795/96 die Vorstellungen des „Collegii“, wie diese Häuser in Zukunft verwendet werden könnten, mitgeteilt und vorgeschlagen, das Academi-Gebäude ab Juli 1796 dem neuen Kammerpräsidenten (v. Schuckmann) zu einem Mietzins von 400 Gulden fränkisch  zu überlassen.

Caspar Friedrich, offenbar wirklich in großer Verlegenheit ein geeignetes Haus zu finden, wusste natürlich von der grundsätzlichen Zustimmung seines Dienstvorgesetzten Graf Hardenberg. Deshalb hatte er mit der Geheimratswitwe bereits einen „Untermietvertrag“ geschlossen und war gegen Zahlung eines entsprechenden Entgeldes im April 1796 eingezogen. Auch den  Garten hatte er auf eigene Rechnung im Frühling bestellen lassen.

Der von Friedrich vorgeschlagene und entwickelte Mieth-Contract wird von Hardenberg auf „Allergnädigsten Spezial Befehl des Königs“ confirmiert. Das Haus soll dem Kammerpräsidenten vertraglich für zunächst sechs Jahre überlassen werden. Auf Nachfrage werden sogar alle Möbel, „so er dessen bedarf ......... bei ihm verbleiben, da er angeboten habe, solche die verdorben sind, zu ersetzten ... ... und dem Hof damit kein Schaden entsteht“. Bei der Übernahme ist – so wurde es vereinbart, ein Inventario anzulegen. Diese Auflistung ist erhalten geblieben (Staatsarchiv Bamberg) und so wird ein guter Einblick in die Möblierung des Hauses möglich.

Kaum ist die Familie in das Haus einzogen, ändert der König die Bedingungen – zum Guten für Friedrich und seine Familie. Hardenberg teilt der Kammer mit Schreiben vom 19. April diesen Entschluss mit und schreibt: „Ist ab dem 1. April d. J. das Haus mietfrei zu überlassen.“ Diese großzügige Geste hat offensichtlich Missgunst oder Neid entstehen lassen. In einem Brief fragt der Kammerdirektor v. Flotow bei Graf Hardenberg an, ob man „dem v. Schuckmann“ etwa die bereits bezahlte Miete zurückerstatten müsse. Während er in allen anderen früheren Schreiben immer von dem „Herrn Kammerpräsidenten v. Schuckmann, Hochwohlgeboren“ sprach, ließ er nun alle Titel und Höflichkeitsbezeugungen weg – man merkt zwischen den Zeilen seine unterdrückte Verärgerung über die dem neuen Vorgesetzten gewährte Gunst.

Hardenberg muss dies wohl auch gespürt haben, denn er antwortet sehr bestimmt und kurz: „Ja, wenn ich schreibe ab dem ..... soll das Haus miethfrei überlassen werden, so bedeutet das, die Miethe wird zurückerstattet“.

Ganz ohne Eigennutz war diese Entscheidung des Königs natürlich nicht, denn fast zur gleichen Zeit richtet Hardenberg einen Brief an Caspar Friedrich, in dem er den Wunsch äußert, dass er doch wechselnd in Ansbach und Bayreuth sein und dort die Verwaltungsangleichung rasch vorantreiben soll, eine Kompetenz und Arbeitserweiterung. Neben dem Haus in Bayreuth wird auch in Ansbach eine „kostenfrei Wohnung nebst Bedie-nung,  Holz und Versorgung für vier Pferde zugestanden.

Friedrich ist nun häufig unterwegs. Er besucht alle größeren und kleineren Verwaltungen des ehemaligen Herzogtums Ansbach-Bayreuth, kontrolliert und ordnet neu, wie es scheint sehr erfolgreich. Ob er sich dabei Gedanken über die Zukunft machte? Konnte er damals bereits ahnen, dass er hier einen Landstrich reformierte, das nicht mehr lange zu Preußen gehören wird? Sicher wird in seinen Freundes- und Hauskreisen, zu denen Jean Paul und Alexander v. Humboldt ebenso gehörten wie der Hauslehrer Kraus und die ältere Schwester Henriette, über die Vorkommnisse in Frankreich gesprochen worden sein. Hier in Bayreuth waren etliche adlige Flüchtlingsfamilien angekommen und beherbergt worden. Der sogenannte Emigrantenstein auf dem Weg von Bayreuth nach Eckersdorf – dem Schloss Fantaisie – wurde von einem unbekannten Emigranten gestiftet. Man liest von „ Dank an den König und die Kammer in Bayreuth und deren Präsidenten“

Aber nicht nur im politischen Bereich kam das Donnergrollen näher. Henriette, die junge Mutter seiner Kinder Hermann und Marianne verstirbt am 17. April 1799. Sie ist nur 29 Jahre alt  geworden. Wie damals nicht unüblich, bat Caspar Friedrich die Schwester der verstorbenen, Eleonore Freiin v. Lüttwitz, seine dritte Frau zu werden. Er war bereits 44, die Braut knapp 19 Jahre alt als sie im März 1800 in Mittelsteine/Schlesien heiraten. Und im darauffolgenden Monat mussten sie den damals 11jähriger Sohn Friedrich Leopold, das einzige Kind aus der ersten Ehe zu Grabe tragen. In den folgenden Jahren werden die Töchter Henriette, Marie und Luise geboren.

Mit der Durchsetzung der Verwaltungsreform im ehemaligen Fürstentum Ansbach-Bayreuth ist Caspar Friedrich erfolgreich, aber Napoleon und seine Truppen haben Europa fest im Griff. Als Folge der Friedenverhandlungen sollen die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth an Bayern gehen. Dem bisherigen Kammerpräsidenten Caspar Friedrich wird ein sehr guter Posten in Mecklenburg angeboten. Vorläufig ist er jedoch angewiesen, die Übergabe vorzubereiten und die Verwaltung treuhänderisch zu führen. Doch es kommt zu einer Eskalation, an deren Ende er von den französischen Truppen verhaftet und zunächst nach Mainz gebracht wird. Man unterstellte ihm, absolut zu Unrecht, dass er einen Putsch schlesischer Verbände gegen die Franzosen unterstützt haben soll. Erst nach Monaten, er war inzwischen nach Heidelberg verbracht worden, wo er zusammen mit seiner Familie relativ unbehelligt, aber unter Beobachtung leben konnte und erst nachdem sich sowohl der Herzog von Mecklenburg als auch der (Kirchen)fürst Dalberg energisch für ihn verwendet hatten, frei gelassen. 

In Berlin versuchte damals der Reichsfreiherr v. Stein, auf der Woge des herrschenden Zeitgeistes, liberale Reformen durchzusetzen. Bündnisse wurden geschlossen und gewechselt. Aufbruchstimmung und Reaktionäres, standen sich gegenüber. Der König war unentschlossen, unsicher, schwach. 

Die Besetzung des ehemaligen (neutralen) Herzogtums Bayreuths durch französische Truppen, seine ungerechtfertigte Verhaftung und eine tiefe Verstimmung In der politisch hochaufgeladenen Zeit führten dazu, dass Caspar Friedrich sich mit Frau und Kindern 1808 nach Schlesien auf das Gut Hartlieb zurückzieht. Er erwirbt es im darauffolgenden Jahr offensichtlich in der Meinung, dass eine Rückkehr in die preußische Politik für ihn nicht mehr in Frage kommt.

Doch als er 1810 aufgefordert wird eine Berufung in das Innen-Ministerium anzunehmen, trennt er sich gerne vom „Landleben“ und bleibt bis zu seinem Tode im Jahre 1835  in Berlin tätig.

Eine ausführliche Darstellung seines Lebens und Wirkens hat Ernst Freiherr von Lüttwitz, jüngerer Bruder der beiden Ehefrauen Friedrichs kurz nach dessen Tod veröffentlicht. 

Im Jahre 1834, als Caspar Friedrich durch Standeserhöhung für sich und seine Nachkommen geehrt wurde, lebten von seinen Kindern aus den drei Ehen: 

Hermann Heinrich (1793-1841)      unverheiratet

Marianne Henriette (1796-1857)     in 2. Ehe verheiratet mit C. V. v. Lüttwitz

Henriette Luise (1801-1862)           verheiratet mit Julius Frhr. v. Lüttwitz

Marie (1803-1884) Palastdame        unverheiratet

August (1817-1867)                      noch unverheiratet

 

August und seine Mutter Henriette kaufen das Schlösschen Auras mit Gut Küchenwinkel, etwa 10 km oderabwärts von Breslau gelegen.

1843 heiratete August seine entfernte Cousine Johanna von Lüttwitz und nach deren Ableben in seiner 2. Ehe deren jüngere Schwester Angelika.

 

 



Powered by Website Baker